Hier einige Regeln zum reibungslosen Umgang in unserem Therapiezentrum in Löhne und Informationen zur Abrechnung:
Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen bis 24 h vorher mitzuteilen sind, beim nicht Absagen , müssen wir Ihnen leider die Behandlung in Rechnung stellen.

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptprüfung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.

Die ausgestellte Verordnung ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein.

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Zusatzleistungen

Durchschnittliche Behandlungszeit laut GKV*-Vertrag:

  • Krankengymnastik: 15 Minuten
  • Klassische Massage: 15 Minuten
  • Manuelle Lymphdrainage: 30min/ 45min/ 60 min
  • Fango: 15-20 min

(Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung!)

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Manuelle Therapie, Fango, Heißluft usw.) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.
Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

Heilpraktiker Leistungen

Als Heilpraktiker können wir uns besonders viel Zeit für Sie nehmen und einen ganzheitlichen Therapieansatz verfolgen.

Alle Methoden der Naturheilkunde haben das Ziel, den natürlichen Heilungsverlauf anzuregen und zu fördern. Dies sollte auf möglichst schonende Weise und ohne Nebenwirkungen geschehen. Unser Ziel ist es, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden in den Mittelpunkt unserer Behandlung zu stellen!

Heilpraktikerleistungen sind Selbstzahlerleistungen und werden von den meisten Privatkassen größtenteils erstattet.

Es ist bei Heilpraktikern üblich, die Behandlungen direkt im Anschluss in bar oder EC-Cash zu bezahlen. Andere Vereinbarungen können individuell im Vorfeld des Termins getroffen werden.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus, die in der Regel von privaten Versicherungen, der Beihilfe oder entsprechenden privaten Zusatzversicherungen anerkannt wird.

Das Honorar wird in der vereinbarten Höhe auch dann fällig, wenn Ihre private oder Zusatzversicherung den Betrag nicht in voller Höhe übernimmt.

Grundsätzlich gilt, Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient nicht seine Krankenkasse.